Photovoltaikanlage: Solarenergie im Trend (mit Fallbeispiel)

19. Juni 2023


Photovoltaikanlage: Solarenergie im Trend

Photovoltaikanlagen, kurz PV Anlagen, sind im Trend. Gemäss der Studie Statistik Sonnenenergie des Bundesamtes für Energie (BFE) wurde in 2021 in der Schweiz 43% häufiger auf Photovoltaik gesetzt. Der Boom von Elektromobilität, aber auch steigende Strompreise und Unsicherheiten rund um die Energieversorgung stehen hinter der steigenden Nachfrage. Insgesamt wurden zum Jahresende 2021 knapp 6% des Schweizer Strombedarfs über Photovoltaik abgedeckt (BFE) – Tendenz steigend.

Was steckt hinter dem Boom rund um PV Anlagen, für wen eignet sich eine Solaranlage und wie verläuft ein Projekt von der Idee bis zum funktionierenden Solarpanel auf dem Dach? Genau darum geht es in diesem Artikel.

Wie funktioniert eine Solaranlage?

Der Ausbau von erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität – Strom vom Solardach gilt als emissionsfreie Energiequelle. Doch wie funktioniert eine Solaranlage?

Trifft Sonnenlicht auf die Oberfläche eines Solardachs bzw. auf die Solarmodule wird Strom erzeugt. Dabei besteht jedes Solarmodul aus unzähligen Solarzellen. Diese Solarzellen wandeln die Strahlungsenergie der Sonne in elektrische Energie um – auch bekannt als photovoltaischer Effekt. Ganz konkret: Treffen die Photonen (Lichtteilchen) auf die Solarzelle (Dioden) werden sogenannte Elektronen in Bewegung versetzt. Die Elektronen, Ladungsträger, erzeugen dann den Strom.

Um den gewonnenen Gleichstrom nutzbar zu machen, bedarf es einem Photovoltaik-Wechselrichter. Der Wechselrichter ist quasi das Herzstück einer PV Anlage, denn er wandelt den produzierten Gleichstrom in Wechselstrom von 230 Volt um. Erst dadurch kann der Strom vom Solardach im Haushalt genutzt werden.

In der Schweiz gehört Solarstrom zu der verbreitetsten Form der erneuerbaren Energien. Der gewonnene Strom wird entweder selbst verbraucht, ins öffentliche Stromnetz überführt oder im Photovoltaikspeicher bzw. Batteriespeicher der Solaranlage gelagert. So kann die Energie nachts oder in dunkleren Monaten genutzt werden.

Unterschied Solarthermie und Photovoltaik: Im Gegensatz zur Photovoltaikanlage wird bei einer Solarthermie (Thermische Solaranlage) das Licht in Wärme und nicht Strom umgewandelt.

Wer darf eine Photovoltaikanlage errichten?

In der Regel darf sich jeder Privathaushalt oder jedes Unternehmen Photovoltaik auf dem Dach installieren – entscheidend ist die Wohnsituation. Wer ein Einfamilienhaus besitzt, trifft diese Entscheidung unabhängig. Als Besitzer einer Eigentumswohnung hingegen muss die Installation einer Solaranlage mit den Miteigentümern beschlossen werden. Die Koordination unter den Eigentümern und das Erreichen rechtsgültiger Beschlüsse zählen zu unseren Kompetenzen rund um das Projekt PV Anlage.

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz? Dies kann ein Hindernis sein und sollte im Vorweg gründlich abgeklärt werden.

Vorteile einer Photovoltaikanlage

Nachhaltigkeit

Solaranlagen liefern rund 25 Jahre Strom auf CO2 neutrale Weise. Sie verzichten auf fossile Energieträger und leisten einen Beitrag zur Reduktion des ökologischen Fussabadrucks.

Wirtschaftlichkeit

Meist ist der eigene Strom, z.B. aus einer PV Anlage, günstiger als vom Stromanbieter vor Ort. Wer mehr erzeugt, als er verbraucht, verdient zusätzlich Geld durch die Einspeisung in das öffentliche Netz.

Wertsteigerung

Das Aufrüsten mit einer Solaranlage steigert den Wert der Immobilie. Wie hoch die Wertsteigerung ist, hängt von der Fläche und der Ausrichtung ab.

Autarkie

Eine eigene Solaranlage schafft Unabhängigkeit vom örtlichen Stromanbieter und schützt Haushalte vor steigenden oder schwankenden Strompreisen.

Effizienz

Ungenutzte Flächen wie das Haus- oder Garagendach werden sinnvoll genutzt.

Wann lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage?

Die Motive für eine PV Anlage sind vielfältig – vom Nachhaltigkeitsgedanken bis hin zum Wunsch nach Autarkie. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnen sich Photovoltaikanlagen in den meisten Fällen. Grundsätzlich kann man sagen: Je höher der Stromverbrauch im Haushalt ist, desto schneller rechnet sich die Solaranlage. Als Faustregel zur Amortisation der PV Anlage gilt, dass sich diese nach ca. 10-12 Betriebsjahren rentiert.

Und wenn ich mehr produziere als ich verbrauche? Der überschüssige Strom aus der eigenen Solaranlage kann ins öffentliche Netz einspeist werden. Dafür erhalten Anlagenbesitzer eine sog. Einspeisevergütung, die ebenfalls zur Wirtschaftlichkeit der Anlage beiträgt.

Eignet sich mein Dach für eine Solaranlage?

Fast jede Dachfläche eignet sich zur Installation einer Solaranlage, sofern genug Sonnenlicht einfällt. Den besten Ertrag generiert eine Photovoltaikanlage auf einem Dach, welches nach Süden ausgerichtet ist. Hat das Dach hingegen keine Südausrichtung, ist mit Einbussen von 10 bis 30% zu rechnen im Vergleich zu einem Süddach.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Dachneigung – diese sollte idealerweise bei rund 30 Grad liegen und lässt sich mit Hilfe des Montagesystems justieren. Eine Neigung von mindestens 12 Grad stellt sicher, dass Schmelz- und Regenwasser ablaufen können. Ist die Neigung geringer, erhöht sich der Wartungsaufwand und auch die Reinigung der Solaranlage wird früher fällig.

Darüber hinaus ist die Installation von Photovoltaik mithilfe eines Untergestells an der Fassade möglich. Bei entsprechender Traglast werden PV-Anlagen auch auf Garagendächern oder Carports angebracht. Aber auch auf dem Dach eines Wintergartens eignen sich Solarmodule. Der Vorteil: Diese spenden im Sommer zusätzlich gesuchten Schatten.

Um den geeigneten Platz ausfindig zu machen, sollte nicht nur die Ausrichtung zur Sonne und die Stabilität der Dachfläche, sondern auch die Umgebung geprüft werden. Nachbarhäuser oder grössere Bäume können Schatten werfen. Bei Laubbäumen sind die Einbussen im Ertrag logischerweise geringer und fallen weniger stark ins Gewicht – die meisten Sonnenstunden sind dennoch im Sommer, wenn die Bäume Blätter tragen..

Wie werden Solarmodule befestigt?

Die Solarmodule von Photovoltaikanlagen werden üblicherweise auf dem Dach oder auch an der Fassade befestigt. Auf Flachdächern hilft ein Montagesystem dabei, den gewünschten Winkel zur Sonne zu erreichen. Auf den meisten Dächern dient das Montagesystem jedoch eher zur Befestigung, da die Dachneigung bereits ausreichend ist, um das Sonnenlicht einzufangen. Wichtig ist vor allem, dass die Solarmodule fest montiert sind und allen Witterungsbedingungen trotzen.

Projekt PV Anlage im Stockwerkeigentum

Dass eine Photovoltaikanlage aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen sinnvoll ist, haben sich auch die Besitzer eines Luzerner Stockwerkeigentums gedacht. Das Stockwerkeigentum sollte mit einer PV Anlage sowie Ladestationen für Elektroautos nachgerüstet werden. Das Projekt wurde von der Immo123 AG, federführend durch Stefan Küchler (Immobilienbewirtschaftung und Baumanagement), betreut. Unsere Aufgabenstellung lag im folgenden Bereich:

  • Erneuerung des bestehenden Flachdaches
  • Neuaufbau einer PV Anlage
  • Kosten Solardach erstellen (KVA)
  • Beschlussfassung im Stockwerkeigentum
  • Behördliche Abklärungen
  • Bauliche Umsetzung

Projektsteckbrief

Objekt: Stockwerkeigentum mit 6 Parteien

Projektlaufzeit: Von der Idee bis hin zu fertigen PV Anlage 1-1.5 Jahre*

Kosten Solardach (Gesamtinvestition): CHF 250.000

Jährliche Ertrag: 17200kw pro Jahr

* Dass PV-Anlagen sehr gefragt sind, spiegelt auch die Marktnachfragen wider – Solarmodule sind häufig nur in begrenzten Mengen verfügbar, was die Projektlaufzeit unter Umständen verzögern kann.

Über das Projekt

Bei der Planung und Installation der PV Anlage im Luzerner Stockwerkeigentum warteten einige Herausforderungen auf uns: Das Gebäude verfügte einerseits über ein Flachdachbereich und andererseits über ein Tonnendach sowie ein Steildach. Bei einer komplizierteren Dachgeometrie gilt es, die vorhandene Fläche für einen bestmöglichen Ertrag auszunutzen. In diesem Fall war der Bereich des Tonnen- und Steildachs für die Solaranlage am besten geeignet.  Gleichzeitig wurde das Flachdach aufgrund des fortgeschrittenen Alters erneuert.

Des Weiteren sollten im Rahmen des Projekts energetische Verbesserungen im Bereich der Dachverglasungen erzielt werden. Zudem bestand kein Dachausstieg – diese Schwachstelle sollte behoben werden. Die Anforderungen des Dachausstiegs waren sehr vielfältig: Nicht nur die Gewährleistung des Rauchabzugs, sondern auch ein möglichst einfacher Zugang zum Dach standen auf unserer Agenda. Zudem wünschten sich die Eigentümer einen möglichst grossen Lichteinfall in das Treppenhaus sowie ein optisch ansprechendes Bauteil.

Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Sicherheitsvorschriften, die mit Dacharbeiten und der Solaranlagen-Installation einhergehen. Anspruchsvolle Arbeiten am Gerüst benötigen strenge Sicherungen, die geplant und umgesetzt wurden.

Ein Projekt dieser Art bedarf breite Fachkenntnisse – Von bautechnischen Überlegungen (Kostenvoranschlag, Planungsarbeit und Umsetzung) über steuerliche Faktoren (Abgrenzung Unterhalt/Erneuerung für abzugsberechtigte Investition) bis hin zu den Erfahrungen im StE (rechtsgültige Beschlüsse). Umso mehr freut es uns, dass wir dieses Luzerner Stockwerkeigentum ganzheitlich betreuen durften und der Liegenschaft zu einem jährlichen Ertrag von 17200kw verholfen haben.

Fazit

Photovoltaikanlagen haben sich dem umweltfreundlichen Strom verschrieben. Mit einer eigenen Anlage auf dem Dach tragen Hauseigentümer zum Klimaschutz bei und lösen sich aus der Abhängigkeit von Energieanbietern. Photovoltaik-Anlage eignen sich für viele Häuser, ob mit Flach-, Giebeldach, an der Fassade oder auf Carport bzw. Wintergarten. Wichtig bei der Standortauswahl sind Ausrichtung und Winkel zur Sonne sowie möglichst wenig Schatten. Auch Mehrfamilienhaus- oder Stockwerkeigentümer setzen vermehrt auf PV-Anlagen – wenngleich der administrative Aufwand rund um Beschlüsse und Abstimmungen hier etwas aufwendiger ist.

Sie sind Eigentümer – ob von einem Ein-, Mehrfamilienhaus oder Stockwerkeigentum – und möchten eine Photovoltaik-Anlage nachrüsten? Unsere Experten stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Fachkenntnis zur Seite.

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Laminat-Pflegetipps

Mai 2023


Mit diesen Tipps bleibt dein Laminatboden so schön wie am ersten Tag

Wir haben dir im folgenden Beitrag einige wichtige Tipps und Tricks zur Pflege deines Laminatbodens zusammengestellt – viel Spass!

Sorgfältige Nutzung schützt vor Kratzern

Um deinen Laminatboden vor Schmutzpartikeln zu schützen, lohnt es sich vor allen Haus- oder Eingangstüren eine Schmutzschleuse zu platzieren, damit sich deine Gäste vor dem Eintritt die Schuhe daran abtreten können. Im Wohnbereich angekommen, sollten sämtliche Möbel mit Filzgleitern versehen werden, damit sie beim Verschieben den Boden nicht beschädigen. Generell gilt: Anheben der Möbel schützt vor nervigen Kratzern. Zu harte Stuhlrollen können ebenfalls zu unschönen Spuren auf dem Laminatboden führen, darum immer jene des Typs W (weich) verwenden. Das Raumklima im allgemeinen hat ebenfalls einen wichtigen Einfluss: Achte stets darauf, dass die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 60% liegt. Auch zu hoch eingestellte Fussbodenheizungen, können dem Laminatboden zusetzen. Vermeide darum Temperatureinstellungen über 27°C.

Reinigung und Pflege

Ist der Boden doch einmal dreckig oder staubig geworden, lässt er sich trotzdem relativ simpel reinigen. Ob mit dem Staubsauger (mit Bürstendüse) oder bei etwas hartnäckigerem Schmutz einfach Feuchtwischen per Wischmopp, allenfalls mit speziellem Laminatreiniger als Wasserzusatz, z.B. (C+L Refresh). Im schlimmsten Fall kannst Du auch Aceton verwenden, teste die Verträglichkeit aber vorher am besten bei einem Muster deines Laminatbodens aus.  Beachte aber in jedem Fall die folgenden Hinweise:

  • Verwende keine filmbildenden (beschichtenden) oder alkalischen Reiniger.
  • Verwende niemals Allzweckreiniger oder scheuernde bzw. schleifende Reiniger.
  • Setze keinesfalls Dampfreinigungsgeräte ein.
  • Entferne Wasser oder andere wasserhaltige Flüssigkeiten so schnell wie möglich.
  • Versiegle deinen Laminatboden nicht nachträglich, auch das Wachsen und Polieren ist tabu.



Tipps für Deinen Umzug

April 2023


Ein Umzug will geplant sein - Auf diese Sachen solltest Du achten

Mit dem Umzug in ein neues Zuhause fallen viele kleinere und grössere Aufgaben an. Es beginnt bereits mehrere Wochen vor dem Umzugstermin und reicht bis zu zwei Monate nach dem Einzug in die neue Bleibe. Wir haben für dich die wichtigsten Fakten zusammengetragen, damit dein Umzug reibungslos über die Bühne geht.

Was Du so früh es geht erledigen solltest

Als erstes solltest Du den neuen Mietvertrag sorgfältig durchlesen und ggf. sogar von einer Fachkraft überprüfen lassen (wir helfen dir dabei gerne). Falls Du nicht selbst zügeln oder deine Wohnung putzen willst, empfiehlt es sich möglichst früh die Termine mit Umzugs- und Reinigungsunternehmen abzusprechen. Achte dabei immer auf eine schriftliche Bestätigung. In diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig: Melde deinen Umzugstermin deiner Arbeitsstelle, um den dir zustehenden Urlaubstag für deinen Umzugstermin zu beantragen.

Vier Wochen vor dem Umzug

Da Du bald an einer neue Adresse wohnst, informiere alle wichtigen Ämter, Behörden und Vereine über deinen Adresswechsel. Dabei lohnt sich ein Besuch bei der Post: Dort sind kostenlose Mitteilungskarten für deine Adressänderung erhältlich.

1-2 Wochen vor dem Umzug

Führe die letzten Kleinreparaturen durch, für die Du aufkommen musst. Damit Du alles auch ordnetlich transportieren kannst, besorg dir genügend Verpackungsmaterial und beschrifte alle Kartons und Kisten entsprechend. So ersparst Du dir lästige Suchereien in der neuen Wohnung.

Am Umzugstag

Der Umzugstermin ist da.  Kleide dich entsprechend (z.B. rutschfeste Schuhe), um Unfällen vorzubeugen.  Achte darauf, dass du dein Fahrzeug nicht überlädst, fahre besser zweimal. Fülle zusammen mit deinem Vermieter das Abgabe-Protokoll vollständig aus und unterschreibe es, wenn alles ok ist. Weitere Infos zur Wohnungsabgabe findest du hier in unserem letzten Beitrag

Die Tage danach

Sobald Du dich in deiner neuen Wohnung eingelebt hast, stelle dich beispielsweise bei deinen Nachbarn vor und stosse mit ihnen auf ein gutes Zusammenleben anzustossen. Eine ausführliche Liste für deinen Umzug findest Du unter dem folgenden Link.



Das 1x1 der Wohnungsabgabe

März 2023


Was es bei der Wohnungsabgabe zu beachten gilt

Die Wohnungsabgabe ist meist der letzte Akt, bevor Du dich von deiner alten Bleibe verabschieden musst. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten, die wir in diesem Beitrag kurz ansprechen wollen.

Was Du nicht willst, dass man Dir tut...

Der wohl wichtigste Grundsatz für eine erfolgreiche Wohnungsabgabe lautet: Alles ist in gutem Zustand zu hinterlassen. Ob Rollläden, Gasherd oder die Badbrause. Sämtliche Gegenstände der Wohnung müssen fachgerecht gereinigt oder ggf. ersetzt werden, falls diese nicht mehr funktionstüchtig sein sollten.

Kontrolle durch Servicetechniker

Die grösseren Elektrogeräte deiner Wohnung (Waschmaschine, Geschirrspüler etc.) sollten empfehlenswerter Weise durch den Hersteller (jedoch auf eigene Kosten) kontrolliert werden. Du kannst einen entsprechenden Servicebeleg verlangen, welcher den gewarteten Zustand des Geräts bescheinigt.

Entfernen, entkalken, entsorgen

Alles, was Du als Mieter an Installationen vorgenommen hast, musst Du nun wieder entfernen: Klebereste, Balkonblumenkisten o.ä. Essig hilft dir beispielsweise beim Entkalken des Duschschlauches sowie aller anderen Edelstahlabschlüsse.

Nach der Wohnungsübergabe

Vergiss nicht, dich bei allen wichtigen Ämter/Behörden abzumelden (Elektrizität/Gas/Telefon). Wir haben euch eine ausführliche Liste mit noch mehr Tipps zur Wohnungsübergabe unter dem folgenden Link  breitgestellt. Falls ihr weitere Fragen haben solltet, nehmt gerne mit uns Kontakt auf.



Pflanzen Guide

Februar 2023


Die Pflanzen des Nachbarn- Freud oder Leid

Bald ist wieder Frühling und alle Pflanzen beginnen wieder zu blühen, nicht jeder findet das super, gerade wenn im Herbst die schöne Pracht wieder von den Bäumen fällt. Was es zum Thema Pflanzen zu beachten gibt, zeigen wir euch im heutigen Beitrag – falls ihr dazu noch tiefergehende Fragen habt, kontaktiert uns gerne.

pflanzen

Pflanzliche Immissionen aka Laub- und Blütenfall

Im Hinblick auf den Blütenfall im Frühjahr wie auch auf den herbstlichen Laubfall vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, derartige Immissionen seien in einem Einfamilienhaus-Quartier hinzunehmen, weil der Blüten- und Laubfall insbesondere in Gegenden mit vielen grösseren Gärten im Frühjahr beziehungsweise im Herbst natürlich und ortsüblich ist und somit in der Regel geduldet werden muss. Dies selbst dann, wenn Blätter, Blüten sowie kleine Ästchen und Zweige die Dachrinnen und Abflussrohre verstopfen. Dass sich der Nachbar daran stört, ist nicht massgebend. Nur in besonders krassen Situationen kann damit gerechnet werden, dass pflanzliche Immissionen den Tatbestand einer übermässigen und somit nach Art. 684 des Zivilgesetzbuches (ZGB) untersagten Immission erfüllen.

Was gilt es nun bezüglich Pflanzen zu beachten? Gemäss Art. 688 ZGB sind die Kantone befugt, für Anpflanzungen je nach der Art des Grundstückes und der Pflanzen bestimmte Abstände vom nachbarlichen Grundstück vorzuschreiben. Sämtliche Kantone haben von dieser Regelungskompetenz Gebrauch gemacht. Die kantonalen Einführungsgesetze zum Zivilgesetzbuch (allenfalls Flurgesetz) sehen Abstandvorschriften für Bäume und Sträucher vor. Für Sträucher und Hecken – im Gegensatz zu den Bäumen – gelten zudem oft Maximalhöhen. Zu beachten ist, dass viele Kantone den Anspruch auf Beseitigung oder Versetzung zu nahe an die Grenze gesetzter Bäume (und allenfalls Sträucher) einer in der Regel relativ kurzen Verjährungs- oder Verwirkungsfrist unterwerfen. Nicht der Verjährung oder Verwirkung unterliegt dagegen der Zurückschneideanspruch, wenn die zulässige Maximalhöhe überschritten wird.

Darf ich den Baum des Nachbarn zurückschneiden?

Wird ein Nachbar durch vom nachbarlichen Grundstück überragende Äste oder eindringende Wurzeln an seinem Eigentum geschädigt, so kann er unter Beachtung der in Art. 687 ZGB genannten Voraussetzungen die Äste oder Wurzeln kappen, d.h. maximal bis auf die Grundstücksgrenze zurückschneiden. Grundvoraussetzung des Kapprechts ist das Vorliegen einer Schädigung des nachbarlichen Grundstücks. Mit dieser Beschränkung soll verhindert werden, dass Bäume sinnlos beschädigt werden. Die Schädigung muss zudem erheblich sein, ansonsten sie vom Nachbarn zu dulden ist. Eine Schädigung kann jede Beeinträchtigung in der Bewirtschaftung und Benutzung des Grundstückes darstellen. Ob diese erheblich ist, ist im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsart sowie der Lage und Beschaffenheit der Grundstücke zu entscheiden.

Bevor der Nachbar allerdings zur Kappung schreiten kann, muss er sich beim Pflanzeneigentümer beschweren und diesem eine angemessene Frist zur Beseitigung des Überhanges ansetzen. Der Pflanzeneigentümer hat somit die Möglichkeit, der Kappung durch den Nachbar durch Selbstkappung zuvorzukommen. Die Frist muss angemessen und – aus Gründen der Rechtssicherheit – in zeitlicher Hinsicht bestimmt sein. Bei der Fristansetzung ist zu berücksichtigen, dass die Beseitigung der Äste und Wurzeln im Normalfall ausserhalb der Vegetationszeit erfolgen sollte, also in der Zeit vom 1. November bis 1. März.

Abfallverbrennung und Kompost

In den Kantonen besteht eine gesetzliche Regelung betreffend der Verbrennung von Abfällen. In der Regel ist das Verbrennen von nicht pflanzlichen Abfällen ausserhalb von bewilligten Anlagen verboten. Das Verbrennen von natürlichen trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen ist erlaubt, sofern daraus keine übermässigen Immissionen entstehen. Häufig sind die Gemeinden befugt, einschränkende Vorschriften über das Verbrennen solcher Abfälle in bewohnten Gebieten zu erlassen.

Kompostierung durch private Eigentümer ist grundsätzlich gestattet. Aus zivilrechtlicher Sicht ist aber festzuhalten, dass der Eigentümer verpflichtet ist, ordnungsgemäss zu kompostieren (nur dafür geeignete Abfälle, d.h. pflanzliche Rückstande aus Garten und Küche). Aufgrund möglicher Geruchsbelästigungen sollte der Komposthaufen nicht unmittelbar an die nachbarliche Grundstücksgrenze gestellt werden. Die Errichtung eines Komposthaufens darf nicht zu Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung des Nachbarn führen.



Kurzes Mietrechts-Update

Januar 2023


Mietrechtsthemen kurz und knapp

Im heutigen Beitrag haben wir euch einige Infos zu drei Mietrechts-Aspekten zusammengestellt, damit ihr die schweren Gesetzbücher nicht selbst aufschlagen müsst – falls ihr dazu noch tiefergehende Fragen habt, kontaktiert uns gerne.

Übermässige Abnutzung & Schadensersatzpflicht

Im schweizerischen Mietrecht ist festgelegt, dass du die Mietsache in dem Zustand zurückgeben musst, der sich aus dem vertraglich festgelegten Gebrauch ergibt. Wenn du deine Wohnung hingegen unsorgfältig gebrauchst und dadurch Schäden verursachst, haftest du im Rahmen des Schadenersatzes mit dem Zeitwert der beschädigten Sachen.

Mängel bei der Wohnungsabgabe

Bei der Wohnungsabgabe muss der Vermieter entdeckte Mängel protokollieren und dem Mieter sofort mitteilen (rügen). Der Mieter muss jedoch nur für Reparaturen  aufkommen, welche sich ökonomisch lohnen (Stichwort Minderwert). Wenn du als Mieter aber beweisen kannst, dass der Schaden nicht von dir verursacht worden ist, beispielsweise wenn der Mangel schon im Antrittsprotokoll erfasst worden ist, musst du nicht für den Schaden aufkommen.

Entschädigungsvereinbarungen

Im Vornherein so genannte Entschädigungsvereinbarungen in den Mietvertrag zu integrieren, ist nicht zulässig. Wenn das Mietverhältnis jedoch beendet ist, sind solche Vereinbarungen jedoch zulässig, beispielsweise im Abgabeprotokoll mit einem pauschalen Betrag zur Entschädigung als gängige Variante.



Frische Luft für gutes Raumklima

Dezember 2022


Wie man "richtig" lüftet.

Gerade in den kalten Monaten ist das richtige Lüften enorm wichtig für das Raumklima, da durchs Heizen die Luft sehr trocken werden kann. Im Sommer kann zu feuchtes Raumklima hingegen zu Raumschäden führen. Alles Wichtige zu einem gesunden Raumklima erfährst du im nachfolgenden Beitrag – falls ihr dazu noch weitere Fragen habt, kontaktiert uns gerne.

Entscheidend: Zeitpunkt und Dauer

Durch regelmässiges lüften, können hohe Luftfeuchtigkeiten in Räumen reduziert sowie grosse Abkühlungen von Bauteilen vorgebeugt werden, was wiederum Energieverluste vermeidet. Stosslüften während 5-10 Minuten erzielt dabei die besten Ergebnisse, vor allem, wenn für Querlüftung (Durchzug) gesorgt werden kann. Drei bis fünf mal täglich über alle Tagesbereiche verteilt ist dabei optimal.

Die richtige Raumtemperatur

In Wohnräumen sollte jahrzeitunabhängig eine Temperatur von ca. 20°C angestrebt werden. Im Schlafzimmer darf die Temperatur gerne 2-3 Grad kälter, in den Nasszellen dafür 2-3 Grad wärmer gehalten werden. Zudem sollten Möbelstücke immer ca. 10 cm von Aussenwänden entfernt platziert werden, um der Kondenswasserbildung vorzubeugen.

Falsches Lüften gefährdet deine Gesundheit

Lüftest du beispielsweise zu wenig, kann die Kondenswasserbildung für deine Wohnung schwerwiegende Folgen haben:

  • Feuchtigkeitsschäden an Möbeln
  • Schimmelpilzbefall an Fenstern & Aussenwänden
  • Niederschläge an der Fenster-Innenseite
  • Fleckenbildung an Fenstern und Wänden
  • Ablösen von Tapeten
  • Schimmel am Fugenmaterial

Mit unseren Lüftungstipps, kannst du diese Folgen aber umgehen und geniesst ein ständig angenehmes Raumklima.



Renovation Liegenschaft – Steuern sparen mit diesen 6 Tipps in 2022

27. August 2022


Renovation Liegenschaft – Steuern sparen mit diesen 6 Tipps in 2022

Eine Renovation bedarf nicht nur baulicher Planung – auch in puncto Steuern lauern hier Stolperfallen, aber auch Sparpotentiale. Was sich von der Steuer absetzen lässt und was Sie grundsätzlich beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

So viel vorab: Das grösste Potential für Steuerersparnisse ist im jährlichen Gebäudeunterhalt zu verorten: Alle Unterhaltungsarbeiten, die den Wert einer Immobilen erhalten, sind steuerlich abzugsfähig.

Welche 6 Tipps es zu beachten gilt, verrät unser Artikel auf der Heimatt-Webseite. Jetzt lesen und mehr erfahren:

Zum Artikel


Gut vernetzter Sparringpartner

Gut vernetzter Sparringpartner

Stefan Heini hat mit der Heimatt Gruppe ein Unternehmen mit über 40 Mitarbeitenden an drei Standorten geschaffen. Die Gruppe ist in 10 verschiedenen Dienstleistungen wie Steuern, Wirtschaftsprüfung oder Immobilien tätig und vereint spezifisch tätige Unternehmen unter einem Dach. KMU finden bei der Heimatt Gruppe eine Rundumberatung zu allen betriebswirtschaftlichen Themen.

In einem Interview mit ROI Return on Investment verrät Stefan Heini, weshalb es die Heimatt Gruppe gibt, was diese auszeichnet und wie seine Vision und Philosophie für die Unternehmensgruppe aussieht. Jetzt lesen im Beitrag der Heimatt Gruppe.

Das Team der Heimatt Gruppe.


Gemperli Treuhand AG schliesst sich der Heimatt Gruppe an

11. Oktober 2021


Gemperli Treuhand AG schliesst sich der Heimatt Gruppe an

Die Heimatt Gruppe wächst weiter. Per 1. Januar 2022 schliessen sich das Sarner Unternehmen Gemperli Treuhand AG sowie die dazugehörigen Schwestergesellschaften Infanger Wirtschaftsberatung GmbH mit Sitz in Luzern und die Gesellschaft für Abschlussrevisionen GfA mit Sitz in Hergiswil der Treuhand Gruppe an. Alle Mitarbeitenden bleiben dem neuen Arbeitgeber erhalten und betreuen ihre bestehenden Kunden weiterhin, so auch Gerhard Gemperli, der dem Unternehmen noch einige Jahre begleitend zur Seite steht.

Ab dem 1. Januar 2022 gehört Gemperli Treuhand AG, die Infanger Wirtschaftsberatung GmbH und die GfA Gesellschaft für Abschlussrevisionen AG zur Heimatt Gruppe. Dessen Volumen steigt somit auf sechs Unternehmen und 44 Mitarbeitende an. Stefan Heini, Inhaber und Unternehmensleiter der Heimatt Gruppe freut sich riesig über den neuen Zuwachs aus dem Kantonshauptort Obwalden:

«Die Firma Gemperli Treuhand AG passt als familiäres, kundennahes Unternehmen perfekt zu uns. Sie vertritt genau unsere gelebten Werte. Dass das Unternehmen in Sarnen liegt, ist ein weiterer Glücksfall, so können wir uns wie gewünscht auch geografisch ausweiten.»

— Stefan Heini, Unternehmensleiter Heimatt Gruppe

Die beiden Unternehmen Gemperli Treuhand und GfA Gesellschaft für Abschlussrevisionen werden unter ihrem bisherigen Firmennamen weiterbestehen. Die Infanger Wirtschaftsberatung GmbH soll später in die Aricon Treuhand AG der Heimatt Gruppe migriert werden. Alle Mitarbeitenden der drei Unternehmen Gemperli, Infanger und GfA werden von der Heimatt Gruppe übernommen und betreuen ihre bisherigen Kunden auch weiterhin. So auch Gerhard Gemperli, der bisherige Inhaber. Er wird den Übergang in die Heimatt Gruppe persönlich begleiten und der Gruppe noch einige Jahre unterstützend zur Seite stehen. Gemperli sieht dem Start in eine neue Ära mit einem lachenden und einem weinenden Auge entgegen:

«Unser Unternehmen wurde von meinem Grossvater gegründet und von meinem Vater weitergeführt. In dritter Generation durfte ich die Firma übernehmen und erfolgreich ausbauen. Es war nun an der Zeit eine Zukunftslösung zu suchen, welche für mich als Pensionierten und meine Mitarbeitenden passt. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Heimatt Gruppe die richtige Wahl getroffen haben. Unsere Mitarbeitenden bleiben weiterhin erster Ansprechpartner für unsere Kunden und sie profitieren zusätzllich vom grossen Netzwerk und breiten Fachwissen in der Gruppe.»

— Gerhard Gemperli, bisheriger Inhaber Gemperli Treuhand AG

Die Heimatt Gruppe, bestehend aus Aricon Treuhand AG, Küng Treuhand AG, Immo123 AG (alle in Luzern) sowie Theilacker Treuhand AG in Wädenswil beschäftigen heute 38 Mitarbeitende und ist in den Sparten Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Immobilien tätig. Die Gruppe vereint Unternehmen unter einem Dach und setzt sich die ganzheitliche betriebswirtschaftliche KMU-Beratung zum Ziel.