6. Mai 2020


QR-Code Rechnung ersetzt den Einzahlungsschein

QR-Code Beispiel Schweiz

Der Finanzplatz Schweiz kennt heute verschiedene Varianten von roten und orangen Einzahlungsscheinen. Die Einzahlungsscheine werden nun kontinuierlich durch den in eine QR-Rechnung integrierbaren sogenannten Zahlteil mit Swiss QR Code und einem Empfangsschein ersetzt.

Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Zahlungsverkehrs in einer digitalen Schweiz. Die QR-Rechnung ermöglicht es, Anliegen von Rechnungsstellern und Zahlungspflichtigen umzusetzen und alle gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. GwV-FINMA) zu
erfüllen.

Der mit entsprechendem Gerät (Smartphone, Scanner) elektronisch lesbare Swiss QR Code – mittig mit einem Schweizer Kreuz gekennzeichnet – enthält alle zahlungsrelevanten Daten. Diese sind auf dem Zahlteil auch aufgedruckt und ohne technische Hilfsmittel lesbar.

Grundsätze für die Übergangsphase

Während einer Übergangsphase ist die parallele Nutzung der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine und des Zahlteils möglich. Durch den Finanzplatz Schweiz wurde noch kein Enddatum bezüglich der Nutzung von roten und orangen Einzahlungsscheinen festgelegt.

Allerdings muss jeder Zahlungspflichtige ab 30. Juni 2020 seine QR-Rechnungen mit allen Datenelementen bezahlen können. Im E-Banking der Finanzinstitute können ab 30. Juni 2020 sowohl rote und orange Einzahlungsscheine als auch die neuen Zahlteile (QR-Code) erfasst werden.

Die QR-Rechnung ist der neue Einzahlungsschein

Was im schlichten Schwarz-Weiss-Look nicht mehr aussieht wie ein früherer Einzahlungsschein in Rot oder Orange, ist im Kern ein Einzahlungsschein geblieben, zumindest von der Bedeutung her. Allerdings mit neuem Konzept, als Teil der QR-Rechnung und mit massiv erweiterten Funktionen. Er ist komfortabler, schneller, digital und prozesstauglich – mit einem neuen Namen: Zahlteil QR-Rechnung.

Ab dem 30. Juni 2020 können erste QR-Rechnungen bei ihnen eintreffen. Ebenso können Rechnungssteller ab dem 30. Juni 2020 QR-Rechnungen verschicken.

Alle Unternehmen in der Schweiz sind gefordert, wenn sie Zahlungen mithilfe von Soft-und Hardwareunterstützung auslösen. Diese müssen angepasst werden. Der Zeitbedarf für die Umstellung ist abhängig von der Komplexität der Infrastruktur.

WICHTIG: Es ist deshalb unumgänglich, dass alle Schweizer Unternehmen zusammen mit ihren Softwarepartnern den betriebsinternen Anpassungsbedarf prüfen.